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20.10.2023

Ab 1.11.2023 gilt im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main eine Waffenverbotszone

Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) setzt Verordnung im Alleingang durch

Ab 1.11.2023 gilt in einem klar umgrenzten Bereich des Frankfurter Bahnhofsviertels (Grafik: © Stadt Frankfurt am Main) eine Waffenverbotszone nach Paragraph 42 Absatz 5 und 6 des Waffengesetzes. Das gaben am 19.10.2023 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Frankfurts Polizeipräsident Stefan Müller und Professor Lutz Eiding, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) und die Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) bekannt.

Ordnungsdezernentin Annette Rinn sagte: „Die Kriminalität im Bahnhofsviertel hat stark zugenommen. Eine Waffenverbotszone ist deshalb dringend notwendig und eine wichtige Maßnahme, die ich uneingeschränkt unterstütze.“

Die Zahl der Körperverletzungen hat sich laut Kriminalstatistik zwischen 2019 und 2022 verdreifacht. Deshalb hat die Polizei schon in der Vergangenheit eine Waffenverbotszone gefordert. Polizeipräsident Stefan Müller dazu: „Der Grad der Bewaffnung im Bahnhofsgebiet ist viel zu hoch. Ziel der Waffenverbotszone ist es, diesen zu minimieren und der Eskalation von Streitigkeiten durch die frühzeitige Wegnahme von Waffen und Messern vorzubeugen. Was ich am frühen Abend abgenommen bekomme, kann ich nachts im alkoholisierten Zustand nicht mehr einsetzen. Das ist unmittelbarer Opferschutz. Die Waffenverbotszone ist kein Allheilmittel, aber eine wichtige Maßnahme in der Sicherheitsarchitektur der Stadt und gegen die Unkultur des Messertragens. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit.“

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) musste der Oberbürgermeister diese Anordnung im Alleingang durchsetzen, da die Regierungskoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt auch nach einer mehr als ein Jahr andauernden Diskussion keinen Kompromiss finden konnten – weil sich vor allem die Grünen gegen eine solche Regelung stellen.
"Dass dieser Vorgang überhaupt möglich war, liegt an einer verwaltungsrechtlichen Eigenheit: Vom Ursprung her weist die hessische Kommunalverfassung dem Oberbürgermeister keine besonders herausragende Stellung zu; Frankfurt wird von einem Kollegialorgan regiert, dem Magistrat, in dem das Stadtoberhaupt lediglich den Vorsitz hat. Josef hat jedoch eine Ausnahme entdeckt. Beim Ordnungsrecht ist der Oberbürgermeister untere Landesbehörde, Kreisordnungsbehörde genannt", erklärt die FAZ.

Dieser Alleingang des Oberbürgermeisters hat zur Folge, dass "gefährliche Gegenstände", also zum Beispiel Baseballschläger, nicht unter das Verbot fallen. Dafür hätte die Gefahrenabwehrverordnung geändert werden müssen. Ohne Abstimmung des Magis­trats und ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist das aber nicht möglich. 

Nach Rückfrage des VDB bei der Polizei Frankfurt sind bereits jetzt im Bahnhofsviertel "verdachtsunabhängige Kontrollen" erlaubt, da es sich um ein "verrufenes" Gebiet handelt, so ein Sprecher der Polizei. Grundlage dafür ist § 18 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Das einzige, was sich für Bürger und Polizei ab dem 1.11. ändert: Messer mit einer Klingenlänge von vier bis zwölf Zentimetern dürfen nicht geführt werden. Wer das Verbot missachtet und kontrolliert wird, muss das Messer abgeben und bekommt es nicht zurück. Weiterhin geführt werden dürfen zum Beispiel Abwehrsprays und Cuttermesser.